Denkmalimmobilien: Steuervorteile und Ablauf erklärt

Denkmalimmobilien: Steuervorteile und Ablauf erklärt

Wer in Deutschland Steuern spart, tut das meistens auf eher unspektakuläre Weise: Werbungskosten, Sonderausgaben, vielleicht noch ein Riester-Vertrag. Denkmalimmobilien gehören dagegen zu den wenigen Investitionsmöglichkeiten, bei denen der Gesetzgeber wirklich großzügig ist. Die steuerliche Abschreibung kann die gesamten Sanierungskosten umfassen, verteilt über zwölf Jahre. Das ist keine Lücke im System, sondern gewollte Förderung: Der Staat will, dass private Investoren historische Bausubstanz erhalten, weil die öffentliche Hand das allein nicht stemmen kann.

Was ist eine Denkmalimmobilie überhaupt?

Der Begriff klingt nach Museum, meint aber ganz normale Wohn- und Gewerbegebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Die Einstufung erfolgt durch die zuständige Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Kriterien sind historische, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung. Das kann ein Gründerzeithaus in Leipzig sein, eine Jugendstilvilla in München oder ein Fachwerkgebäude in der Altstadt von Erfurt.

Entscheidend für die steuerliche Förderung ist, dass das Gebäude zum Zeitpunkt des Kaufs bereits als Kulturdenkmal eingetragen ist und dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen vorab mit der Behörde abgestimmt werden. Wer einfach anfängt zu renovieren und danach die Abschreibung geltend machen will, wird scheitern. Die Abstimmung vor Baubeginn ist keine Formalie, sondern Voraussetzung.

Wie die Steuerabschreibung konkret funktioniert

Käufer einer Denkmalimmobilie können die anerkannten Sanierungskosten wie folgt abschreiben: In den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent, in den folgenden vier Jahren jeweils sieben Prozent. Das ergibt zusammen 100 Prozent der Sanierungskosten über zwölf Jahre. Hinzu kommt die reguläre Gebäude-AfA auf den Altbauanteil, also zwei Prozent jährlich über 50 Jahre bei Gebäuden, die nach 1924 errichtet wurden.

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Ein konkretes Beispiel: Ein Investor kauft eine denkmalgeschützte Wohnung in Dresden für 320.000 Euro. Davon entfallen laut Kaufvertrag 210.000 Euro auf den Sanierungsanteil. Im ersten Jahr kann er 18.900 Euro (neun Prozent von 210.000 Euro) steuerlich geltend machen. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent ergibt sich daraus eine reale Steuerersparnis von knapp 7.940 Euro allein im ersten Jahr. Über zwölf Jahre summiert sich das auf rund 88.200 Euro gesparte Steuern.

Diese Zahlen setzen voraus, dass der Investor die Immobilie vermietet. Wer selbst einzieht, profitiert ebenfalls, allerdings zu reduzierten Sätzen: neun Jahre lang je neun Prozent, insgesamt also 81 Prozent der Sanierungskosten. Für Selbstnutzer greift außerdem keine Abschreibung auf den Gebäudewert, sondern nur der Sonderausgabenabzug nach Paragraf 10f Einkommensteuergesetz.

Welche Kosten anerkannt werden und welche nicht

Nicht jede Ausgabe bei einem denkmalgeschützten Gebäude fließt automatisch in die Abschreibung ein. Anerkannt werden nur die sogenannten begünstigten Herstellungskosten, also Aufwendungen, die der Erhaltung, Erneuerung oder sinngemäßen Nutzung des Denkmals dienen und von der Behörde genehmigt wurden. Dazu zählen typischerweise:

  • Fassadensanierung unter Beachtung des historischen Erscheinungsbilds
  • Dachsanierung mit denkmalkonformen Materialien
  • Erneuerung von Fenstern nach Vorgabe der Behörde
  • Instandsetzung historischer Ausstattungsmerkmale wie Stuck, Dielen oder Treppengeländer
  • Energetische Maßnahmen, sofern sie denkmalverträglich sind

Nicht anerkannt werden dagegen der Grundstücksanteil am Kaufpreis, reine Modernisierungen ohne Denkmalrelevanz sowie Eigenleistungen des Käufers. Der Kaufpreis selbst ist ebenfalls kein Teil der begünstigten Kosten, sondern wird nur über die reguläre AfA abgeschrieben.

Der typische Ablauf beim Kauf

Wer sich für eine Denkmalimmobilie interessiert, sollte den Ablauf kennen, weil Fehler in frühen Phasen später nicht korrigierbar sind. Ausführliche Informationen zu Abschreibungsregeln, Behördenverfahren und typischen Fallstricken bietet etwa Denkmalimmobilien: Steuervorteile verständlich erklärt, eine praxisorientierte Ressource für Einsteiger und erfahrene Investoren gleichermaßen.

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Der typische Ablauf sieht so aus: Zunächst wird das Objekt identifiziert und geprüft, ob der Denkmalstatus rechtskräftig eingetragen ist. Dann folgt die Abstimmung des Sanierungskonzepts mit der zuständigen Unteren Denkmalbehörde. Erst danach werden Kaufvertrag und Finanzierung abgeschlossen. Nach Abschluss der Sanierung stellt die Behörde eine Bescheinigung nach Paragraf 7i oder 10f Einkommensteuergesetz aus. Diese Bescheinigung ist das entscheidende Dokument für das Finanzamt.

Wer die Reihenfolge vertauscht und etwa vor der behördlichen Genehmigung mit Baumaßnahmen beginnt, verliert den Anspruch auf die Sonderabschreibung. Das Finanzamt akzeptiert nur Kosten, die im Rahmen eines genehmigten und behördlich begleiteten Verfahrens entstanden sind.

Risiken, die Investoren kennen sollten

Die steuerlichen Vorteile sind real, aber sie sind kein Freifahrtschein für jeden Deal. Drei Risikobereiche verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Kostenexplosion bei der Sanierung: Altbausubstanz birgt Überraschungen. Schadstoffe wie Asbest oder PCB-haltige Baustoffe können die Sanierungskosten erheblich in die Höhe treiben. Diese Mehrkosten sind steuerlich zwar oft abschreibbar, belasten aber zunächst die Liquidität.

Vermietbarkeit: Eine denkmalgeschützte Wohnung in einer strukturschwachen Region lässt sich möglicherweise nicht zu Preisen vermieten, die die laufenden Kosten decken. Die Steuerersparnis hilft nur, wenn ausreichend zu versteuerndes Einkommen vorhanden ist. Für jemanden mit einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent rechnet sich das Modell deutlich schlechter als für jemanden mit 42 Prozent.

Wiederverkauf: Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren ist der Gewinn voll steuerpflichtig. Außerdem können steuerlich abgeschriebene Beträge bei einer späteren Veräußerung zu einem niedrigeren steuerlichen Buchwert führen, was den Veräußerungsgewinn erhöht.

Für wen Denkmalimmobilien sinnvoll sind

Das Modell funktioniert am besten für Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen ab etwa 80.000 Euro jährlich, langer geplanter Haltedauer (mindestens zehn Jahre), Interesse an stabilem Mietertrag statt kurzfristiger Rendite und einer gewissen Risikobereitschaft gegenüber baulichen Unwägbarkeiten.

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Für Kleinanleger oder Personen mit niedrigem Grenzsteuersatz ist das Instrument weniger geeignet. Denkmalimmobilien sind kein Weg zur schnellen Rendite, sondern ein langfristiges Steueroptimiererungsinstrument, das Disziplin, Fachwissen und die richtigen Partner beim Kauf und in der Sanierung voraussetzt. Wer diese Voraussetzungen mitbringt, kann damit über viele Jahre erhebliche Steuerbeträge einsparen und gleichzeitig Sachwerte aufbauen, die über Jahrzehnte Bestand haben.

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