Welche Versicherung zahlt bei Bruch?

Im Haushalt können jederzeit unerwartete Bruchschäden auftreten. Ein zerbrochenes Fenster, eine geplatzte Wasserleitung oder beschädigte Möbel verursachen oft hohe Kosten. Doch welche Absicherung greift im Schadensfall?

Die richtige Police hängt von der Art des Schadens ab. Bei einem Glasbruch an beweglichen Gegenständen wie Vitrinen oder Spiegeln ist die Hausratversicherung zuständig. Fest verbaute Gebäudeteile wie Fenster oder Sanitäranlagen fallen dagegen unter die Wohngebäudeversicherung.

Ein Rohrbruch liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus einer Leitung austritt. Versicherungstechnisch wird zwischen verschiedenen Szenarien unterschieden. Mieter und Hausbesitzer benötigen oft eine Kombination mehrerer Policen für umfassenden Versicherungsschutz.

Dieser Ratgeber bringt Klarheit in das komplexe Thema. Sie erfahren, welche Police bei welchem Bruchschaden zahlt und erhalten praktische Hinweise für den Ernstfall. So finden Sie die passende Absicherung für Ihre individuelle Situation.

Überblick: Versicherungsschutz für Ihr Zuhause verstehen

Viele Hausbesitzer und Mieter wissen nicht genau, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt. Die richtige Absicherung ist jedoch entscheidend, um im Schadensfall nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Grundsätzlich gibt es zwei zentrale Versicherungen, die für Bruchschäden relevant sind.

Der Versicherungsschutz für Ihr Zuhause gliedert sich in verschiedene Bereiche. Während eine Versicherung Ihr bewegliches Eigentum schützt, sichert die andere das Gebäude selbst ab. Je nach Ihrer Wohnsituation benötigen Sie unterschiedliche Policen.

Unterschiede zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung

Die Hausratversicherung deckt alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ab. Dazu gehören Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Teppiche und persönliche Wertgegenstände. Sie greift, wenn diese Dinge durch versicherte Ereignisse beschädigt oder zerstört werden.

Im Gegensatz dazu schützt die Wohngebäudeversicherung das Gebäude selbst samt allen fest verbauten Bestandteilen. Hierzu zählen Wände, Dächer, Fenster, Türen, Böden, Sanitäranlagen und Heizungssysteme. Auch fest installierte Einbauküchen oder Einbauschränke fallen unter diesen Schutz.

Versicherungsschutz für Bruchschäden im Haus

Für Mieter ist in der Regel nur die Hausratversicherung relevant. Der Vermieter trägt die Verantwortung für die Gebäudeversicherung. Als Eigentümer einer Immobilie sollten Sie jedoch beide Versicherungen abschließen, um einen umfassenden Versicherung Haus Schutz zu gewährleisten.

Merkmal Hausratversicherung Wohngebäudeversicherung
Versicherte Objekte Bewegliche Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung Gebäude und fest verbaute Bestandteile wie Wände, Dächer, Sanitäranlagen
Zielgruppe Mieter und Eigentümer Nur Eigentümer
Typische Schäden Beschädigte Einrichtung durch Wasser, Feuer oder Einbruch Rohrbruch, Sturmschäden am Dach, Schäden an der Bausubstanz
Durchschnittliche Kosten 50-150 Euro pro Jahr 200-500 Euro pro Jahr

Grundsätzlich abgedeckte Bruchschäden

Nicht alle Bruchschäden sind automatisch in jeder Versicherung enthalten. Die Standardpolicen decken bestimmte Schadensereignisse ab, während andere Zusatzbausteine erfordern. Es ist wichtig, die genauen Vertragsbedingungen zu kennen.

Zu den häufig versicherten Bruchschäden zählen Glasbruch an Fenstern und Türen, Rohrbruch durch gefrorene Leitungen sowie Schäden durch Sturm und Hagel. Diese Ereignisse treten plötzlich und unerwartet auf. Sie unterscheiden sich deutlich von allmählicher Abnutzung.

Versicherungen unterscheiden klar zwischen plötzlich auftretenden Schäden und normaler Alterung. Bruchschäden, die durch mangelnde Wartung oder Verschleiß entstehen, sind in der Regel nicht versichert. Nur unvorhersehbare Ereignisse fallen unter den Versicherungsschutz.

Die Hausratversicherung übernimmt typischerweise Schäden an Ihrer Einrichtung durch Leitungswasser, wenn beispielsweise ein Rohrbruch Ihre Möbel beschädigt. Die Wohngebäudeversicherung zahlt für die Reparatur des defekten Rohrs selbst und der beschädigten Bausubstanz.

Für einen umfassenden Versicherung Haus Schutz können Sie Ihre Grundpolice durch verschiedene Bausteine erweitern. Dazu gehören Glasversicherungen, Elementarschadenversicherungen gegen Hochwasser oder spezielle Deckungen für Frostschäden. Die richtige Kombination hängt von Ihrem individuellen Risikoprofil ab.

Glasschaden: Welche Versicherung zahlt bei Glasbruch?

Glasbruch im Haushalt passiert oft unerwartet und erfordert eine schnelle Klärung des Versicherungsschutzes. Ein versicherungstechnischer Glasschaden liegt vor, wenn ein Gegenstand aus Glas aufgrund eines plötzlichen Ereignisses zu Bruch geht. Die Zuständigkeit der Versicherung hängt davon ab, ob es sich um bewegliche Gegenstände oder fest verbaute Elemente handelt.

Wichtig zu wissen: Kratzer und normale Abnutzungserscheinungen gelten nicht als Glasbruch. Die Versicherung übernimmt nur Schäden, die plötzlich und unerwartet eintreten.

Glasbruch in der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung mit Glasbruchversicherung schützt Ihre beweglichen Glasgegenstände im Haushalt. Diese optionale Zusatzdeckung erweitert den Basisschutz deutlich. Sie greift bei allen Mobiliarverglasungen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Bei einem versicherten Glasschaden erstattet die Hausratversicherung nicht nur die Kosten für den Ersatz. Auch die Montagekosten und Folgeschäden werden übernommen.

Zur Mobiliarverglasung zählen verschiedene Einrichtungsgegenstände aus Glas. Diese können Sie über die Glasversicherung absichern.

  • Glastische mit Glasplatte als Tischfläche
  • Vitrinen zur Aufbewahrung wertvoller Gegenstände
  • Spiegel in verschiedenen Größen und Formen
  • Aquarien und Terrarien
  • Glasregale und Glasschränke
  • Steintischplatten aus Natur- oder Kunststein

Diese Gegenstände sind im normalen Alltag erhöhten Risiken ausgesetzt. Ein umgestoßener Stuhl kann einen teuren Glastisch beschädigen. Ein herabfallender Gegenstand kann einen wertvollen Spiegel zerbrechen.

Ceranfelder und Glastische

Glaskeramikkochfelder verdienen besondere Aufmerksamkeit in der Glasversicherung. Die Reparatur oder der Austausch eines beschädigten Ceranfelds kostet oft mehrere hundert Euro. Wenn die heiße Auflaufform versehentlich auf das Kochfeld fällt und einen Sprung verursacht, greift die Glasbruchversicherung.

Moderne Induktionskochfelder mit Glaskeramikoberfläche sind ebenfalls versichert. Bei Glastischen schützt die Glasversicherung vor den Kosten eines kompletten Austauschs der Tischplatte.

Gebäudeglas in der Wohngebäudeversicherung

Fest verbaute Verglasungen gehören zum Gebäude und fallen in einen anderen Versicherungsbereich. Sie können diese über die Wohngebäudeversicherung oder über einen Zusatzbaustein in der Hausratversicherung absichern. Die Wahl hängt von Ihrer Wohnsituation ab.

Eigentümer sollten die Gebäudeversicherung mit entsprechendem Glasschutz wählen. Mieter können Gebäudeglas oft über ihre Hausratversicherung mitversichern.

Fensterscheiben und Balkontüren

Fensterscheiben sind das klassische Gebäudeglas. Sie können durch verschiedene Ereignisse beschädigt werden. Ein geworfener Ball, herabfallende Äste oder Hagel können Scheiben zerbrechen lassen.

Auch Balkontüren und Terrassentüren mit großen Glasflächen fallen in diese Kategorie. Die Versicherung übernimmt bei einem Glasbruch die Kosten für neue Scheiben samt Einbau. Notverglasungen bei akuter Gefahr werden ebenfalls bezahlt.

Glasart Versicherung Beispiele
Mobiliar Hausratversicherung Glastische, Spiegel, Vitrinen
Gebäude Wohngebäudeversicherung Fenster, Balkontüren, Lichtkuppeln
Kochfelder Hausratversicherung Ceranfeld, Induktionskochfeld
Sanitär Beide möglich Duschwände, Glaswaschtische

Wintergarten und Glasdächer

Wintergärten und Glasdächer stellen besondere Risikobereiche dar. Die großen Glasflächen sind Witterungseinflüssen direkt ausgesetzt. Hagel kann erhebliche Schäden an Glasdächern verursachen.

Auch Lichtkuppeln und Glasvordächer gehören zu dieser Kategorie. Die Wohngebäudeversicherung mit Glasschutz deckt Schäden an diesen fest verbauten Elementen ab. Besonders bei Wintergärten empfiehlt sich eine ausreichend hohe Versicherungssumme.

Spezielle Glasversicherung als Ergänzung

Eine eigenständige Glasbruchversicherung bietet sich als optionaler Zusatzbaustein an. Sie ist besonders sinnvoll, wenn Sie viele oder wertvolle Glasgegenstände besitzen. Diese Ergänzung kann sowohl zur Hausratversicherung als auch zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Der Vorteil liegt in der umfassenden Abdeckung aller Glaselemente. Sowohl Mobiliar als auch Gebäudeglas sind in einem Vertrag versichert. Auch sanitäre Einrichtungen aus Glas, Kunststoff oder Keramik fallen darunter.

Küchen- und Badezimmerabdeckungen aus Naturstein oder Kunststein sind ebenfalls eingeschlossen. Die Glasversicherung zahlt im Schadensfall schnell und unkompliziert. Sie übernimmt auch die Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Glasschaden.

Die Glasbruchversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber eine sinnvolle Ergänzung für Haushalte mit hochwertigen Glasausstattungen oder großen Glasflächen.

Rohrbruch und Leitungswasserschäden: Die richtige Absicherung

Leitungswasserschäden entstehen oft schleichend und bleiben lange unbemerkt. Korrosion, Materialermüdung oder Frosteinwirkung führen dazu, dass Rohre undicht werden. Erst wenn Wasser an Wänden oder Decken sichtbar wird, erkennen Hausbesitzer das Ausmaß des Problems.

Versicherungstechnisch liegt ein Rohrbruch bereits vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus einer Leitung austritt. Das Rohr muss nicht vollständig brechen – ein kleiner Riss genügt bereits. Diese Definition ist wichtig für die Schadensregulierung durch Ihre Versicherung.

Wohngebäudeversicherung bei Rohrbruch im Haus

Die Wohngebäudeversicherung bildet den Grundpfeiler beim Schutz vor Wasserschäden am Gebäude. Sie deckt alle Schäden ab, die durch austretende Flüssigkeiten an der Bausubstanz entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Frischwasser- oder Abwasserleitungen handelt.

Abgedeckte Leitungsschäden

Die Versicherung übernimmt Schäden an verschiedenen Leitungssystemen im Haus. Dazu gehören Wasserleitungen für Warm- und Kaltwasser sowie Heizungsrohre. Auch Abwasserrohre und Zuleitungen auf dem Grundstück fallen unter den Versicherungsschutz.

Folgende Gebäudeteile sind bei einem Leitungswasserschaden versichert:

  • Das versicherte Gebäude inklusive Keller und Dachgeschoss
  • Mitversicherte Nebengebäude wie Garage oder Gartenhaus
  • Fest verbaute Sanitär- und Heizungsanlagen
  • Böden, Wände und Decken
  • Fest installierte Einbauküchen und Badezimmereinrichtungen

Reparaturkosten und Folgeschäden am Gebäude

Die Wohngebäudeversicherung trägt umfangreiche Kosten nach einem Wasserschaden. Dazu zählen professionelle Trocknungsmaßnahmen, die mehrere Wochen dauern können. Auch die anschließende Sanierung wird vollständig übernommen.

Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören Malerarbeiten, Estricharbeiten und der Austausch beschädigter Bodenbeläge. Aufgequollenes Parkett wird ersetzt, durchfeuchtete Wände werden saniert. Die Versicherung übernimmt auch Kosten für das Aufspüren der Leckage.

Wichtig: Die eigentliche Reparatur des defekten Rohrs gehört meist nicht zum Leistungsumfang. Diese Kosten muss der Hausbesitzer selbst tragen. Nur die dadurch entstandenen Folgeschäden am Gebäude werden ersetzt.

Hausratversicherung bei beschädigtem Inventar

Während die Wohngebäudeversicherung das Haus schützt, springt die Hausratversicherung für bewegliche Gegenstände ein. Durchnässte Möbel, beschädigte Teppiche und defekte Elektrogeräte werden ersetzt. Auch Kleidung und persönliche Gegenstände fallen unter diesen Schutz.

Die Versicherung erstattet den Neuwert der beschädigten Einrichtung. Bei wertvollen Gegenständen sollten Sie auf ausreichende Versicherungssummen achten. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, bevor Sie mit Aufräumarbeiten beginnen.

Versicherungsart Abgedeckte Schäden Typische Leistungen Nicht versichert
Wohngebäudeversicherung Schäden an Bausubstanz und fest verbauten Teilen Trocknungskosten, Sanierung von Wänden, Böden, Decken Reparatur des defekten Rohrs selbst
Hausratversicherung Schäden an beweglichem Inventar Ersatz von Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung, Teppichen Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
Kombination beider Umfassender Schutz bei Rohrbruch Vollständige Schadensbehebung an Gebäude und Einrichtung Wartungskosten, vorbeugende Maßnahmen

Wichtige Ausschlüsse bei Rohrbruch

Nicht jeder Wasserschaden wird von der Versicherung übernommen. Schäden durch allmähliche Abnutzung fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Wenn Rohre über Jahre hinweg korrodieren und Sie nichts unternehmen, greift die Versicherung nicht.

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Grobe Fahrlässigkeit kann zum Leistungsausschluss führen. Wenn Sie im Winter das Haus unbeheizt lassen und Rohre einfrieren, verweigert die Versicherung möglicherweise die Zahlung. Viele moderne Verträge verzichten jedoch auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Schäden werden grundsätzlich nicht erstattet. Hausbesitzer tragen eine Wartungspflicht für ihre Leitungssysteme. Regelmäßige Inspektionen und zeitnahe Reparaturen kleinerer Defekte sind erforderlich.

Bei längerer Abwesenheit im Winter müssen Sie Vorsorgemaßnahmen gegen Frost treffen. Dazu gehört das Entleeren der Leitungen oder das Aufrechterhalten einer Mindesttemperatur.

Die richtige Versicherung Haus Schutz kombiniert Wohngebäude- und Hausratversicherung für optimalen Schutz. Prüfen Sie Ihre Verträge regelmäßig auf ausreichende Deckungssummen. Achten Sie besonders darauf, dass sowohl Zu- als auch Ableitungen auf dem gesamten Grundstück versichert sind.

Sturmschäden am Haus: Wer übernimmt die Kosten?

Ein heftiger Sturm kann binnen Minuten erhebliche Zerstörungen am Eigenheim anrichten. Abgedeckte Dachziegel, zerbrochene Fenster oder umgestürzte Bäume verursachen nicht nur Ärger, sondern auch hohe Reparaturkosten. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Versicherung Haus Schutz sind Sie vor den finanziellen Folgen geschützt.

Sturmschäden gehören zu den häufigsten Gebäudeschäden in Deutschland. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten ziehen immer wieder heftige Unwetter über das Land. Die Frage nach der zuständigen Versicherung lässt sich nicht pauschal beantworten, denn sie hängt davon ab, was genau beschädigt wurde.

Wohngebäudeversicherung bei Sturm und Hagel

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt grundsätzlich Schäden an der Gebäudesubstanz, die durch Sturm oder Hagel entstehen. Dazu zählen alle fest mit dem Haus verbundenen Elemente wie Dach, Fassade, Fenster und Türen. Auch fest installierte Bauteile wie Markisen, Rollläden oder Außenjalousien fallen unter diesen Schutz.

Versichert sind sowohl direkte Sturmschäden als auch Folgeschäden. Wenn beispielsweise durch abgedeckte Ziegel Regenwasser ins Gebäude eindringt, zahlt die Versicherung auch für die entstandenen Wasserschäden. Diese umfassende Absicherung macht die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar für jeden Hausbesitzer.

Ein entscheidendes Kriterium für den Versicherungsschutz ist die sogenannte Windstärke 8. Erst ab Windgeschwindigkeiten von mindestens 62 Kilometer pro Stunde spricht man versicherungstechnisch von einem Sturm. Diese Regelung ist deutschlandweit einheitlich und dient der klaren Abgrenzung.

Hat der Deutsche Wetterdienst für Ihre Region Windstärke 8 oder höher gemeldet, greift die Versicherung automatisch. Sie müssen dann nicht nachweisen, dass tatsächlich ein Sturm die Ursache war. Bei niedrigeren Windstärken liegt die Beweislast beim Versicherungsnehmer.

In solchen Fällen müssen Sie belegen, dass der Schaden durch außergewöhnliche Wettereinflüsse und nicht durch mangelnde Wartung entstand. Fotografieren Sie deshalb Schäden immer sofort und dokumentieren Sie die Wetterbedingungen. Dies erleichtert die Schadensregulierung erheblich.

Dachschäden und abgedeckte Ziegel

Dachschäden durch Sturm sind besonders tückisch. Oft fallen einzelne Ziegel herunter oder verschieben sich, ohne dass dies sofort bemerkt wird. Durch diese Öffnungen kann bei Regen Wasser eindringen und massive Folgeschäden verursachen.

Die Wohngebäudeversicherung deckt sowohl die Reparatur des Daches als auch alle daraus resultierenden Wasserschäden ab. Dazu gehören beschädigte Decken, durchnässte Dämmung oder beschädigte Elektroinstallationen. Auch Kosten für Notmaßnahmen wie provisorische Abdeckungen werden übernommen.

Weitere typische Sturmschäden am Gebäude umfassen herabgefallene Dachrinnen, beschädigte Schornsteine oder zerstörte Satellitenschüsseln. Auch Fassadenschäden durch umherfliegende Gegenstände fallen unter den Versicherungsschutz. Die Versicherung zahlt für die Reparatur oder im Totalschaden für den Wiederaufbau.

Hausratversicherung für Inventarschäden durch Sturm

Während die Wohngebäudeversicherung für das Gebäude zuständig ist, schützt die Hausratversicherung Ihr Inventar. Sie springt ein, wenn durch den Sturmschaden Möbel, Elektrogeräte oder andere Einrichtungsgegenstände beschädigt werden. Dieser Schutz gilt für alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Haushalt.

Typische Fälle sind Wasserschäden an Teppichen und Polstermöbeln durch zerbrochene Fenster. Auch umgestürzte Schränke oder durch Sturmböen beschädigte Einrichtung werden ersetzt. Die Hausratversicherung zahlt in der Regel den Neuwert der zerstörten Gegenstände.

Besonders wichtig ist der Schutz für Gartenmöbel und -geräte. Diese sind oft nur versichert, wenn sie sich in einem geschlossenen Raum befinden. Prüfen Sie deshalb genau Ihre Versicherungsbedingungen. Manche Tarife schließen auch Gegenstände auf Balkon oder Terrasse ein.

Elementarschäden als Zusatzbaustein

Der Elementarschaden-Zusatzbaustein erweitert Ihren Versicherung Haus Schutz erheblich. Er deckt Naturgefahren ab, die über Sturm und Hagel hinausgehen. Dazu gehören Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.

Gerade in Risikogebieten ist dieser Zusatzschutz unverzichtbar. Starkregen kann auch fernab von Flüssen zu Überschwemmungen führen. Die Klimaveränderungen haben solche Extremwetterereignisse in den letzten Jahren deutlich häufiger gemacht.

Die Kosten für den Elementarschutz variieren je nach Standort. In gefährdeten Gebieten sind die Beiträge höher, in anderen Regionen sehr moderat. Experten empfehlen diese Erweiterung grundsätzlich, da die Schäden durch Elementarereignisse oft existenzbedrohend sind.

Schadensart Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung Elementarschutz nötig
Abgedeckte Dachziegel Ja, vollständig Nein Nein
Zerbrochene Fenster Ja, Gebäudeteil Ja, Inventar dahinter Nein
Wasserschaden durch Sturm Ja, Gebäude Ja, Einrichtung Nein
Überschwemmung durch Starkregen Nur mit Zusatz Nur mit Zusatz Ja
Hagelschaden am Dach Ja, vollständig Nein Nein

Die Tabelle zeigt deutlich: Für umfassenden Schutz benötigen Sie beide Versicherungen. Die Wohngebäudeversicherung sichert die Bausubstanz ab, die Hausratversicherung Ihr Inventar. Der Elementarschaden-Zusatz schließt wichtige Lücken bei extremen Wetterereignissen.

Beachten Sie, dass manche Versicherer Ausschlüsse haben. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit werden oft nicht übernommen. Wenn Sie beispielsweise bei Sturmwarnung Fenster offen lassen, kann die Leistung gekürzt werden. Handeln Sie stets verantwortungsbewusst und treffen Sie Vorsorgemaßnahmen.

Weitere Bruchschäden im Haushalt und ihre Versicherungen

Viele Hausbesitzer unterschätzen die Vielfalt möglicher Bruchschäden in den eigenen vier Wänden. Neben den klassischen Fällen wie Glasbruch oder Rohrbruch gibt es weitere Schadensrisiken, die spezielle Aufmerksamkeit erfordern. Diese Bruchschaden-Arten werden oft erst dann relevant, wenn der Schadensfall eingetreten ist.

Ein umfassender Versicherungsschutz berücksichtigt auch diese speziellen Risiken. Die richtige Absicherung schützt vor unerwarteten Kosten und bietet finanzielle Sicherheit. Im Folgenden erfahren Sie, welche weiteren Bruchschäden versicherbar sind und welche Police im Ernstfall greift.

Frostschäden an Wasserleitungen

Winterliche Temperaturen unter dem Gefrierpunkt bringen besondere Gefahren für Wasserleitungen mit sich. Wenn Wasser in den Rohren gefriert, dehnt es sich aus und erzeugt enormen Druck auf die Leitungswände. Die Folge: Rohre platzen und verursachen erhebliche Wasserschäden, sobald das Eis wieder taut.

Besonders gefährdet sind ungeheizte Räume, Kellergeschosse und Außenbereiche. Die Wohngebäudeversicherung deckt solche Frostschäden grundsätzlich ab. Allerdings müssen Hausbesitzer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.

Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie Ihre Räume ausreichend beheizt haben und bei längerer Abwesenheit die Wasserleitungen entleert wurden.

Präventive Maßnahmen verhindern kostspielige Schäden:

  • Heizen Sie alle Räume auf mindestens 15 Grad Celsius
  • Isolieren Sie freiliegende Wasserleitungen in Außenbereichen
  • Entleeren Sie bei längerer Winterabwesenheit alle Leitungen
  • Lassen Sie Wasserhähne bei extremer Kälte leicht tropfen

Bruch von Sanitärobjekten und Armaturen

Waschbecken, WC-Schüsseln, Duschwannen und andere Sanitärobjekte bestehen aus empfindlichen Materialien. Keramik, Porzellan, Acryl oder Naturstein können durch verschiedene Einwirkungen brechen. Ein herabfallender Gegenstand, ein Stoß beim Renovieren oder Materialfehler führen schnell zu Schäden.

Eine Glasbruch-Zusatzdeckung in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung schützt vor diesen Kosten. Diese Ergänzung deckt Sanitärobjekte aus Glas, Kunststoff, Keramik, Porzellan oder Stein ab. Auch notwendige Folgekosten für Zubehör und Armaturen sind enthalten.

Die Versicherung erstattet typischerweise folgende Positionen:

  • Ersatz des beschädigten Waschbeckens oder der WC-Schüssel
  • Kosten für neue Armaturen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro
  • Demontage der defekten Objekte
  • Fachgerechte Installation der neuen Sanitärobjekte

Ceranfeld- und Induktionskochfeldschäden

Glaskeramikkochfelder gehören zu den häufigsten Glasschaden-Quellen im Haushalt. Ein herabfallender Topf oder thermische Spannungen verursachen Risse und Sprünge. Das Ceranfeld wird dadurch unbrauchbar und muss ausgetauscht werden.

Die Reparatur oder der Austausch kostet mehrere hundert Euro. Deshalb lohnt sich die Absicherung über die Hausratversicherung mit Glasbruch-Zusatz besonders. Diese Police übernimmt die Kosten für neue Kochfelder.

Häufige Ursachen für Schäden am Ceranfeld:

  1. Herabfallende Töpfe oder schwere Gegenstände
  2. Kalte Pfannen auf heißen Kochfeldern
  3. Thermische Spannungen durch Temperaturwechsel
  4. Materialfehler in der Glaskeramik

Moderne Induktionskochfelder sind ebenfalls über diese Zusatzdeckung versicherbar. Die Versicherung zahlt für Neuanschaffung und fachgerechten Einbau.

Displaybruch bei fest installierten Geräten

Smart-Home-Systeme mit Touchscreen-Displays werden immer beliebter. Fest installierte Bedienelemente für Heizungen, Alarmanlagen oder Haussteuerungen verfügen oft über empfindliche Displays. Diese elektronischen Bildschirme fallen jedoch nicht unter die klassische Glasbruchversicherung.

Für den Schutz solcher Geräte benötigen Sie spezielle Zusatzversicherungen. Elektronikversicherungen oder erweiterte Hausratpolicen decken Displayschäden an elektronischen Geräten ab. Die Standardversicherung für Glasbruch greift hier nicht.

Unterschied zwischen versicherten und nicht versicherten Displays:

Glasbruchversicherung deckt Nicht abgedeckt Alternative Versicherung
Fensterscheiben Smartphone-Displays Elektronikversicherung
Ceranfelder Tablet-Bildschirme Geräteversicherung
Glastüren Smart-Home-Displays Erweiterte Hausratpolice
Sanitärobjekte aus Glas Touchscreen-Bedienelemente Elektronik-Zusatzschutz

Ein umfassender Versicherung Haus Schutz kombiniert verschiedene Bausteine intelligent miteinander. Nur so sind alle möglichen Bruchschäden abgedeckt. Prüfen Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz und ergänzen Sie fehlende Bausteine gezielt.

Versicherung Haus Schutz: Optimale Kombination für umfassende Sicherheit

Die Kombination aus Grundversicherungen und gezielten Zusatzbausteinen schafft die beste Absicherung für Ihre Immobilie. Nur wer alle relevanten Risiken abdeckt, ist im Ernstfall umfassend geschützt. Eine durchdachte Versicherung Haus Schutz verhindert finanzielle Belastungen durch unerwartete Schäden.

Die Auswahl der richtigen Versicherungen hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Hausbesitzer benötigen andere Policen als Mieter. Auch die Lage der Immobilie spielt eine wichtige Rolle bei der Entscheidung.

Unverzichtbare Grundabsicherung für Hausbesitzer

Als Eigentümer einer Immobilie sollten Sie drei zentrale Versicherungen abschließen. Diese bilden das Fundament Ihrer finanziellen Sicherheit. Ohne diese Grundabsicherung riskieren Sie erhebliche finanzielle Verluste.

Die Wohngebäudeversicherung schützt die Bausubstanz und alle fest verbauten Bestandteile. Sie greift bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Diese Police ist für jeden Hausbesitzer unverzichtbar.

Die Hausratversicherung sichert Ihr gesamtes Inventar gegen dieselben Gefahren ab. Möbel, Elektronik, Kleidung und persönliche Gegenstände fallen darunter. Ohne sie müssen Sie Ersatzbeschaffungen aus eigener Tasche zahlen.

Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie bei Dritten verursachen. Sie schützt vor existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen. Jeder Haushalt sollte über diese Absicherung verfügen.

Versicherungsart Schützt Notwendig für Deckt ab
Wohngebäudeversicherung Gebäude und feste Bestandteile Hausbesitzer Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel
Hausratversicherung Bewegliches Inventar Hausbesitzer und Mieter Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch
Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten Alle Haushalte Personen-, Sach- und Vermögensschäden
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Für Mieter gilt eine andere Regelung. Die Gebäudeversicherung schließt der Eigentümer ab. Mieter benötigen daher nur Hausrat- und Haftpflichtversicherung.

Sinnvolle Zusatzbausteine für erweiterten Schutz

Über die Grundabsicherung hinaus gibt es wichtige Ergänzungen. Diese Zusatzbausteine schließen Lücken im Versicherungsschutz. Sie bieten Sicherheit gegen spezielle Risiken, die in der Basisdeckung nicht enthalten sind.

Ein umfassender Versicherungsvergleich hilft dabei, die passende Kombination zu finden. So zahlen Sie nicht für unnötige Leistungen. Gleichzeitig vermeiden Sie gefährliche Deckungslücken.

Glasversicherung als Ergänzung

Die Glasversicherung erweitert den Schutz auf selbstverschuldete Glasbrüche. Solche Schäden entstehen nicht durch versicherte Gefahren wie Feuer oder Sturm. Die Grundversicherungen zahlen daher nicht.

Wer wertvolle Glastische, große Spiegel oder ein Aquarium besitzt, profitiert erheblich. Auch Wintergärten mit großen Glasflächen rechtfertigen diesen Zusatz. Die Glasversicherung lässt sich sowohl in die Hausrat- als auch in die Gebäudeversicherung integrieren.

Die Kosten für diesen Baustein sind überschaubar. Sie liegen meist zwischen 20 und 50 Euro jährlich. Im Schadensfall können die Reparaturkosten jedoch mehrere tausend Euro betragen.

Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung schützt vor Naturgefahren außerhalb der Grunddeckung. Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Erdrutsch gehören dazu. Auch Schneedruck und Lawinen fallen in diesen Bereich.

In Hochwasser-Risikogebieten ist dieser Schutz unverzichtbar. Auch in Hanglagen oder Regionen mit starkem Schneefall empfiehlt sich die Absicherung. Ohne diesen Baustein bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Die Beiträge richten sich nach der Risikoeinstufung Ihres Standorts. In gefährdeten Gebieten sind sie höher. Dennoch übersteigen die Kosten selten 100 Euro pro Jahr.

Versicherungssummen richtig festlegen

Die korrekte Versicherungssumme entscheidet über die Leistung im Schadenfall. Zu niedrige Summen führen zur Unterversicherung. Dann zahlt die Versicherung nur anteilig.

Bei der Wohngebäudeversicherung sollte die Summe dem Gebäudewert entsprechen. Die Ermittlung erfolgt nach dem Wert 1914 oder als gleitende Neuwertversicherung. Viele Versicherer bieten heute automatische Anpassungen an.

Für die Hausratversicherung empfiehlt sich eine pauschale Versicherungssumme. Die Faustregel lautet 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei wertvollen Einrichtungen sollten Sie höhere Summen wählen.

Viele moderne Verträge enthalten einen Unterversicherungsverzicht. Dieser schließt das Risiko einer anteiligen Zahlung aus. Achten Sie beim Vertragsabschluss auf diese Klausel.

Überprüfen Sie Ihre Versicherungssummen regelmäßig und passen Sie diese an veränderte Lebensumstände an. Besonders nach Renovierungen, Anbauten oder der Anschaffung wertvoller Gegenstände ist eine Aktualisierung notwendig.

Eine jährliche Kontrolle Ihrer Policen verhindert böse Überraschungen. Dokumentieren Sie wertvolle Gegenstände mit Fotos und Kaufbelegen. Dies erleichtert die Schadensregulierung erheblich.

Schadensfall: So melden Sie Bruchschäden richtig

Nach einem Bruchschaden zählt jede Minute – sowohl für Ihre Sicherheit als auch für die spätere Schadensregulierung. Die richtige Vorgehensweise entscheidet darüber, ob Ihre Versicherung den gesamten Schaden übernimmt oder ob es zu Problemen bei der Erstattung kommt. Wer die wichtigsten Schritte kennt, vermeidet unnötige Komplikationen und beschleunigt den gesamten Prozess erheblich.

Ein strukturiertes Vorgehen hilft Ihnen, auch in stressigen Situationen den Überblick zu behalten. Die folgenden Handlungsempfehlungen haben sich in der Praxis bewährt und werden von Versicherungsexperten empfohlen.

Erste Schritte nach dem Schadenseintritt

Unmittelbar nach der Entdeckung eines Bruchschadens müssen Sie besonnen handeln. Sicherheit steht dabei immer an erster Stelle, gefolgt von gezielten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Die ersten Minuten entscheiden oft über das Ausmaß der Folgeschäden.

Schadensbegrenzung und Sicherungsmaßnahmen

Bei einem Rohrbruch oder Leitungswasserschaden stellen Sie sofort das Wasser ab. Nutzen Sie dafür entweder das Absperrventil am betroffenen Bereich oder drehen Sie den Hauptwasserhahn zu. Gleichzeitig müssen Sie den Strom in den betroffenen Räumen abschalten, um Kurzschlüsse und Brandgefahr zu verhindern.

Bei Glasbruch beseitigen Sie vorsichtig die Scherben, um Verletzungen zu vermeiden. Verschließen Sie die Öffnung provisorisch mit Folie oder Pappe, damit kein Regen eindringen kann. Dies schützt auch vor möglichen Einbrüchen und minimiert Folgeschäden.

Nach Sturmschäden sichern Sie alle losen Teile und bringen provisorische Abdeckungen an. Achten Sie dabei auf Ihre eigene Sicherheit und betreten Sie keine gefährdeten Bereiche. Wichtig zu wissen: Alle diese Sofortmaßnahmen sind Teil der versicherten Kosten und werden von Ihrer Versicherung Haus Schutz übernommen.

Die Versicherung trägt die Kosten für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung. Handeln Sie deshalb unverzüglich, um größere Schäden zu verhindern.

Fotodokumentation erstellen

Bevor Sie mit Aufräumarbeiten beginnen, erstellen Sie eine umfassende Dokumentation. Fotografieren und filmen Sie den Schaden aus verschiedenen Perspektiven. Je detaillierter Ihre Aufnahmen sind, desto reibungsloser verläuft später die Schadensregulierung.

Folgende Aufnahmen sollten Sie unbedingt anfertigen:

  • Übersichtsaufnahmen des gesamten Schadensortes
  • Detailaufnahmen aller beschädigten Gegenstände und Bauteile
  • Die Schadensursache selbst (gebrochenes Rohr, zerbrochene Scheibe, beschädigtes Dach)
  • Sichtbare Folgeschäden wie Wasserflecken, durchnässte Wände oder beschädigte Böden
  • Zählerstände bei Wasserschäden zur Dokumentation der ausgetretenen Menge

Speichern Sie alle Aufnahmen sicher und erstellen Sie Kopien. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für Ihre Schadensmeldung und kann bei Unstimmigkeiten als Beweis dienen.

Schadensmeldung bei der Versicherung

Nach den ersten Sicherungsmaßnahmen folgt die offizielle Meldung des Schadens. Hier kommt es auf Schnelligkeit und Vollständigkeit an. Moderne Versicherungen bieten verschiedene Wege zur Schadensanzeige an.

Meldefristen einhalten

Die meisten Versicherungen verlangen eine unverzügliche Meldung des Schadens. Spätestens innerhalb von drei bis sieben Tagen nach Kenntnisnahme sollten Sie den Schadensfall gemeldet haben. Verspätete Meldungen können zu erheblichen Leistungskürzungen führen.

Sie haben mehrere Möglichkeiten zur Schadensmeldung:

  1. Telefonisch über die Schadenhotline Ihrer Versicherung
  2. Online über das Kundenportal oder die Versicherungs-App
  3. Per E-Mail an die zuständige Schadensabteilung
  4. Schriftlich per Post (bei kleineren Schäden weniger üblich)

Die Online-Meldung bietet den Vorteil, dass Sie Fotos direkt hochladen können. Außerdem erhalten Sie sofort eine Bestätigung mit Ihrer Schadennummer.

Erforderliche Nachweise und Unterlagen

Für eine zügige Bearbeitung benötigt Ihre Versicherung verschiedene Dokumente. Je vollständiger Sie diese einreichen, desto schneller erfolgt die Schadensregulierung. Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

Dokumenttyp Zweck Besonderheit
Ausgefülltes Schadenmeldeformular Offizielle Erfassung des Schadensfalls Vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen
Foto- und Videodokumentation Visueller Nachweis des Schadenausmaßes Vor Aufräumarbeiten erstellen
Kaufbelege beschädigter Gegenstände Wertnachweis für Inventar Falls vorhanden; sonst Schätzung möglich
Handwerkerprotokoll Feststellung der Schadensursache Besonders bei Rohrbruch wichtig
Kostenvoranschläge Kalkulation der Reparaturkosten Von Fachbetrieben erstellen lassen

Bei größeren Schäden kann die Versicherung zusätzliche Nachweise anfordern. Bewahren Sie daher alle relevanten Dokumente sorgfältig auf.

Umgang mit der Reparatur und Kostenerstattung

Nach der Schadensmeldung beginnt die Phase der Schadensbegutachtung und Reparatur. Auch hier gibt es wichtige Regeln zu beachten, damit Sie keine Ansprüche verlieren. Geduld und Kommunikation mit Ihrer Versicherung sind jetzt besonders wichtig.

Entsorgen Sie beschädigte Gegenstände auf keinen Fall vorschnell. Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden selbst zu begutachten. Bei größeren Schadensfällen schickt Ihr Versicherer einen Sachverständigen vorbei, der das Ausmaß fachkundig bewertet.

Reparaturen sollten Sie erst nach Freigabe durch die Versicherung beauftragen. Eine Ausnahme bilden Notmaßnahmen zur Schadensbegrenzung – diese dürfen und müssen Sie sofort durchführen. Dokumentieren Sie auch diese Arbeiten mit Fotos und bewahren Sie alle Rechnungen auf.

Die Kostenerstattung erfolgt je nach Vertragsart unterschiedlich. Bei Zeitwertersatz erhalten Sie den aktuellen Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Neuwertersatz ist deutlich vorteilhafter, da Sie hier den Betrag für eine gleichwertige Neuanschaffung bekommen.

In den meisten Fällen überweist die Versicherung das Geld nach Vorlage der Rechnungen. Manche Versicherer zahlen auch direkt an die ausführenden Handwerksbetriebe. Klären Sie das Vorgehen frühzeitig mit Ihrem Versicherer ab.

Bei korrekter Schadensmeldung und vollständiger Dokumentation erfolgt die Regulierung in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Einreichung aller Unterlagen.

Bleiben Sie während des gesamten Prozesses mit Ihrer Versicherung Haus Schutz in Kontakt. Bei Unklarheiten oder Verzögerungen fragen Sie proaktiv nach dem Bearbeitungsstand. Eine gute Kommunikation beschleunigt die Schadensregulierung erheblich und sorgt für ein reibungsloses Verfahren.

Fazit

Ein umfassender Versicherung Haus Schutz erfordert eine durchdachte Kombination verschiedener Policen. Die Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer vor Schäden an der Bausubstanz, während die Hausratversicherung das Inventar absichert. Beide ergänzen sich optimal und decken unterschiedliche Bereiche ab.

Bruchschäden treten in verschiedenen Formen auf. Rohrbrüche und Leitungswasserschäden sind meist standardmäßig versichert. Ein Glasschaden benötigt oft einen Zusatzbaustein für selbstverschuldete Schäden. Sturmschäden ab Windstärke 8 fallen in die Grunddeckung. Für Naturgefahren wie Hochwasser empfiehlt sich die Elementarschadenversicherung als Ergänzung.

Hausbesitzer benötigen beide Versicherungsarten für vollständigen Schutz. Mieter sind mit Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung gut abgesichert. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungssummen, um Unterversicherung zu vermeiden. Bei wertvollen Glasflächen oder Wohnsitz in Risikogebieten lohnen sich spezielle Zusatzbausteine.

Im Schadensfall zählt schnelles Handeln. Dokumentieren Sie alle Schäden umfassend und melden Sie diese zeitnah Ihrer Versicherung. Eine gute Vorbereitung und der richtige Versicherung Haus Schutz geben Ihnen Sicherheit im Alltag. Überprüfen Sie Ihre bestehenden Verträge und schließen Sie mögliche Lücken durch passende Bausteine.

Welche Versicherung zahlt bei einem zerbrochenen Glastisch?

Bei einem zerbrochenen Glastisch kommt die Hausratversicherung mit Glasbruch-Zusatzdeckung zum Einsatz. Glastische zählen zu den Mobiliarverglasungen und sind somit Teil des beweglichen Hausrats. Ohne den speziellen Glasbruch-Zusatzbaustein sind selbstverschuldete Glasschäden in der Regel nicht versichert – lediglich Schäden durch versicherte Gefahren wie Sturm, Feuer oder Einbruchdiebstahl werden von der Standard-Hausratversicherung abgedeckt. Mit der Glasversicherung sind Sie auch bei versehentlichen Beschädigungen, etwa wenn beim Möbelrücken ein schwerer Gegenstand auf die Glasplatte fällt, umfassend geschützt.

Zahlt die Versicherung bei einem Rohrbruch im Keller?

Ja, bei einem Rohrbruch im Keller greift die Wohngebäudeversicherung für alle Schäden am Gebäude selbst, also beschädigte Wände, durchfeuchtete Böden, Estrich und andere fest verbaute Bestandteile. Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für Trocknungsmaßnahmen und notwendige Sanierungsarbeiten. Für beschädigtes Inventar wie gelagerte Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte im Keller ist hingegen die Hausratversicherung zuständig. Wichtig ist, dass der Rohrbruch plötzlich und unerwartet aufgetreten ist – allmähliche Schäden durch mangelnde Wartung sind in der Regel nicht versichert. Hausbesitzer sollten darauf achten, dass ihre Wohngebäudeversicherung sowohl Zuleitungen als auch Ableitungen einschließt.

Ist ein Sturmschaden am Dach immer versichert?

Ein Sturmschaden am Dach ist nur dann versichert, wenn es sich versicherungstechnisch um einen Sturm handelt – das bedeutet, die Windstärke muss mindestens 8 (62 km/h oder mehr) betragen. Dies ist in der Wohngebäudeversicherung standardmäßig abgedeckt. Hat der Deutsche Wetterdienst für Ihre Region Windstärke 8 oder höher bestätigt, greift die Versicherung ohne weitere Nachweise. Bei niedrigeren Windstärken müssen Sie nachweisen, dass der Schaden tatsächlich durch Sturm und nicht durch Baumängel oder fehlende Wartung entstanden ist. Die Versicherung übernimmt dann sowohl die Reparatur des Daches als auch Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser. Wichtig ist auch, dass das Dach in ordnungsgemäßem Zustand war – Schäden durch marode Dachziegel sind ausgeschlossen.

Was passiert, wenn mein Ceranfeld zerbricht?

Wenn Ihr Ceranfeld zerbricht, zahlt die Hausratversicherung mit Glasbruch-Zusatzdeckung den Schaden. Ceranfelder bestehen aus Glaskeramik und gelten als Mobiliarverglasungen, da sie zu den beweglichen Elektrogeräten gehören. Typische Schadensfälle sind herabfallende Töpfe, Pfannen oder Backformen, die auf die Kochfläche fallen und Risse oder Sprünge verursachen. Da der Austausch moderner Glaskeramikkochfelder mehrere hundert Euro kosten kann, ist dieser Versicherungsschutz besonders wertvoll. Wichtig: Der Glasbruch muss plötzlich und unerwartet eintreten – normale Abnutzungserscheinungen oder Kratzer durch langjährige Nutzung sind nicht versichert. Die Versicherung übernimmt sowohl die Kosten für das neue Kochfeld als auch für den fachgerechten Einbau.

Brauche ich als Mieter eine Wohngebäudeversicherung?

Nein, als Mieter benötigen Sie keine Wohngebäudeversicherung. Diese ist Sache des Eigentümers, der das Gebäude selbst versichern muss. Als Mieter reicht für einen umfassenden Versicherung Haus Schutz eine Kombination aus Hausratversicherung und privater Haftpflichtversicherung. Die Hausratversicherung schützt Ihr gesamtes Inventar – Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und andere bewegliche Gegenstände – gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Die private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar, da sie für Schäden aufkommt, die Sie selbst versehentlich bei Dritten verursachen, etwa wenn Sie durch eine defekte Waschmaschine einen Wasserschaden in der Wohnung darunter verursachen. Diese beiden Versicherungen bieten Mietern ausreichenden Schutz.

Welche Versicherung zahlt bei einem Frostschaden an Wasserleitungen?

Bei Frostschäden an Wasserleitungen ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Wenn Wasser in unzureichend geschützten Rohren gefriert, dehnt es sich aus und kann Leitungen zum Platzen bringen. Sobald das Eis taut, tritt Wasser aus und verursacht oft erhebliche Schäden am Gebäude. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur der beschädigten Leitungen sowie für alle Folgeschäden am Gebäude wie durchfeuchtete Wände, Böden und Decken. Allerdings greift die Versicherung nur, wenn Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind: Räume mit Wasserleitungen müssen ausreichend beheizt werden, und bei längerer Abwesenheit im Winter sollten die Leitungen entleert werden. Beschädigtes Inventar durch das austretende Wasser wird von der Hausratversicherung ersetzt.

Sind Sturmschäden an Gartenmöbeln versichert?

Sturmschäden an Gartenmöbeln sind grundsätzlich über die Hausratversicherung versichert, allerdings mit Einschränkungen. Die Möbel müssen sich zum Zeitpunkt des Schadens auf dem versicherten Grundstück befinden, und der Sturm muss mindestens Windstärke 8 erreicht haben. Wichtig ist auch, dass die Gartenmöbel ordnungsgemäß aufgestellt waren – wurden sie nicht angemessen gesichert oder bei angekündigten Unwettern nicht in Sicherheit gebracht, kann die Versicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder verweigern. Viele moderne Hausratversicherungen bieten jedoch einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, sodass auch bei leichtsinnigem Verhalten gezahlt wird. Achten Sie darauf, dass Ihre Hausratversicherung Außenversicherung einschließt, damit Gegenstände außerhalb der Wohnung auf dem Grundstück mitversichert sind.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert und Neuwert bei der Schadensregulierung?

Der Zeitwert ist der Wert eines Gegenstandes unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und Gebrauchsspuren zum Zeitpunkt des Schadens. Er liegt meist deutlich unter dem ursprünglichen Kaufpreis. Der Neuwert hingegen ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu erwerben. Die meisten modernen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen arbeiten mit Neuwertentschädigung, was für Sie als Versicherungsnehmer deutlich vorteilhafter ist. Bei einem fünf Jahre alten Sofa würde die Zeitwertentschädigung nur einen Bruchteil des ursprünglichen Kaufpreises erstatten, während die Neuwertentschädigung die Anschaffung eines vergleichbaren neuen Sofas ermöglicht. Achten Sie bei Vertragsabschluss unbedingt darauf, dass Neuwertentschädigung vereinbart ist, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.

Muss ich Glasbruchschäden sofort der Versicherung melden?

Ja, Glasbruchschäden sollten Sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb weniger Tage nach Kenntnisnahme bei Ihrer Versicherung melden. Die genaue Meldefrist ist in Ihren Versicherungsbedingungen festgelegt, liegt aber in der Regel bei drei bis sieben Tagen. Verspätete Meldungen können zu Leistungskürzungen oder sogar zur vollständigen Leistungsverweigerung führen. Bevor Sie aufräumen oder Reparaturen in Auftrag geben, sollten Sie den Schaden umfassend fotografieren – aus verschiedenen Perspektiven mit Übersichts- und Detailaufnahmen. Diese Dokumentation ist entscheidend für eine reibungslose Schadensregulierung. Notmaßnahmen zur Schadensbegrenzung, etwa das provisorische Verschließen einer zerbrochenen Fensterscheibe mit Folie, sind jedoch sofort erlaubt und sogar geboten. Die Kosten dafür werden von der Versicherung übernommen.

Welche Zusatzbausteine sind für einen umfassenden Versicherung Haus Schutz sinnvoll?

Für einen umfassenden Versicherung Haus Schutz sind vor allem zwei Zusatzbausteine empfehlenswert: Die Glasversicherung erweitert den Schutz auf selbstverschuldete Glasbrüche, die nicht durch die Grundgefahren wie Feuer, Sturm oder Einbruch entstanden sind. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie wertvolle Glastische, große Spiegel, ein Aquarium, einen Wintergarten oder hochwertige Sanitärobjekte aus Glas besitzen. Die Elementarschadenversicherung ist der zweite wichtige Zusatzbaustein und schützt vor Naturgefahren, die in der Grunddeckung nicht enthalten sind – Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Dieser Schutz ist besonders wichtig, wenn Sie in einem Hochwasser-Risikogebiet, in Hanglage oder in einer schneereichen Region wohnen. Beide Zusatzbausteine können sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung integriert werden und schließen wichtige Lücken im Versicherungsschutz.

Was bedeutet Unterversicherung und wie vermeide ich sie?

Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gegenstandes oder Gebäudes. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann nur anteilig – wenn Sie beispielsweise ein Haus im Wert von 400.000 Euro nur mit 300.000 Euro versichert haben (75% des tatsächlichen Wertes), erhalten Sie auch bei einem Teilschaden nur 75% der Reparaturkosten erstattet. Um Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie bei der Wohngebäudeversicherung eine gleitende Neuwertversicherung oder die Ermittlung nach Wert 1914 wählen, die automatisch an Baukostenentwicklungen angepasst wird. Bei der Hausratversicherung empfiehlt sich eine pauschale Versicherungssumme von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Viele moderne Verträge enthalten einen Unterversicherungsverzicht, der Sie vor den Folgen einer zu niedrig gewählten Versicherungssumme schützt. Überprüfen Sie Ihre Versicherungssummen regelmäßig, besonders nach Renovierungen, Anbauten oder der Anschaffung wertvoller Gegenstände.

Zahlt die Versicherung auch für die Reparatur des gebrochenen Rohrs selbst?

Nein, in den meisten Fällen zahlt die Versicherung nicht für die Reparatur des defekten Rohrs selbst, sondern nur für die Folgeschäden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für beschädigte Wände, Böden, Decken und andere Gebäudeteile, die durch das austretende Wasser in Mitleidenschaft gezogen wurden, sowie für umfangreiche Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen. Die eigentliche Rohrreparatur gilt jedoch als normale Instandhaltungsmaßnahme und ist typischerweise ausgeschlossen. Dies liegt darin begründet, dass die Versicherung die Folgen eines plötzlichen Schadensereignisses abdeckt, nicht aber die reguläre Wartung und Instandhaltung von Gebäudeteilen. Bei manchen Tarifen gibt es jedoch erweiterte Deckungen, die auch Leckortung und Reparatur der Schadenstelle bis zu einem bestimmten Betrag einschließen – prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Welche Sofortmaßnahmen muss ich bei einem Wasserschaden ergreifen?

Bei einem Wasserschaden durch Rohrbruch oder andere Leitungswasserschäden sind schnelle Sofortmaßnahmen entscheidend, um größere Folgeschäden zu verhindern. Zunächst müssen Sie sofort die Wasserzufuhr abstellen – entweder am lokalen Absperrventil der betroffenen Leitung oder am Hauptwasserhahn. Als Nächstes sollten Sie den Strom in den betroffenen Räumen abschalten, um Kurzschlüsse und Brandgefahr zu vermeiden. Stellen Sie dann Behälter auf, um austretendes Wasser aufzufangen, und beginnen Sie mit ersten Trocknungsmaßnahmen durch Aufwischen oder Absaugen des Wassers. Entfernen Sie beschädigtes Inventar aus dem betroffenen Bereich, um weitere Schäden zu vermeiden. Wichtig: Bevor Sie mit dem Aufräumen beginnen, erstellen Sie eine umfassende Fotodokumentation aus verschiedenen Perspektiven. Alle diese Sofortmaßnahmen sind nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten – die Versicherung übernimmt die Kosten dafür. Kontaktieren Sie unmittelbar nach den ersten Sicherungsmaßnahmen Ihre Versicherung und einen Fachbetrieb zur professionellen Schadensbeseitigung.

Sind Schäden durch mangelnde Wartung versichert?

Nein, Schäden durch mangelnde Wartung sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherungen decken nur plötzlich und unerwartet eintretende Schadensereignisse ab, nicht jedoch Schäden, die durch allmähliche Abnutzung, Verschleiß oder unzureichende Instandhaltung entstehen. Als Hausbesitzer haben Sie eine Sorgfalts- und Wartungspflicht: Sie müssen Ihr Gebäude regelmäßig inspizieren, notwendige Wartungsarbeiten durchführen lassen und erkennbare Mängel zeitnah beheben. Wenn beispielsweise ein Rohrbruch durch jahrelange Korrosion entsteht, die bei regelmäßiger Wartung hätte erkannt und verhindert werden können, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Gleiches gilt für Sturmschäden an einem Dach mit maroden Ziegeln oder Frostschäden in unzureichend beheizten Räumen. Dokumentieren Sie durchgeführte Wartungsarbeiten, Inspektionen und Reparaturen sorgfältig – diese Nachweise können im Schadensfall wichtig sein, um zu belegen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Kann ich auch als Mieter von einer Glasversicherung profitieren?

Ja, auch als Mieter können Sie von einer Glasversicherung profitieren, wenn Sie Ihre Hausratversicherung um den Glasbruch-Zusatzbaustein erweitern. Dieser Zusatz deckt dann Glasbrüche an Ihrem beweglichen Hausrat ab – Glastische, Spiegel, Glasvitrinen, Aquarien und auch Ceranfelder gehören dazu. Diese Gegenstände sind Teil Ihres Hausrats und damit Ihr Eigentum, für das Sie selbst aufkommen müssen, wenn sie zu Bruch gehen. Für Gebäudeglas wie Fensterscheiben oder Balkontürverglasungen ist hingegen der Vermieter zuständig, da diese zum Gebäude gehören. Der Vermieter muss über seine Wohngebäudeversicherung für solche Schäden aufkommen. Als Mieter sollten Sie jedoch aufpassen: Wenn Sie selbst fahrlässig eine Fensterscheibe beschädigen, kann der Vermieter den Schaden von Ihnen ersetzt verlangen. In solchen Fällen springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Eine Kombination aus Hausratversicherung mit Glasbruch-Zusatz und privater Haftpflichtversicherung bietet Mietern optimalen Schutz.
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