Die häufigsten Missverständnisse über EU-Fluggastrechte

Eine Flugreise ist für viele ein aufregendes Erlebnis – sei es der langersehnte Urlaub oder ein wichtiger Geschäftstermin. Doch wenn unerwartete Ereignisse wie Flugverspätungen oder Annullierungen eintreten, steht für Passagiere oft Frust an erster Stelle. Obwohl die EU-Fluggastrechte-Verordnung Passagieren in solchen Fällen Schutz bietet, kursieren zahlreiche Missverständnisse. In diesem Artikel klären wir auf, welche Annahmen falsch sind, und zeigen, wie Passagiere ihre Ansprüche souverän durchsetzen können – etwa mithilfe spezialisierter Verbraucherportalen wie Skycop.

Missverständnis 1: Entschädigung gibt es nur bei erheblichen Verspätungen

Eines der häufigsten Missverständnisse ist, dass Passagiere nur bei extremen Verspätungen eine Entschädigung erhalten. Tatsächlich greift die EU-Verordnung Nr. 261/2004 bereits ab einer Verspätung von drei Stunden am Zielort. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab und kann zwischen 250 und 600 Euro liegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Flug eine Stunde früher oder später hätte starten sollen – entscheidend ist die Ankunftszeit.

Tipp: Notieren Sie sich bei Verspätungen immer die genaue Ankunftszeit und bewahren Sie Ihre Buchungsbestätigung sowie Bordkarte auf.

Missverständnis 2: Bei „höherer Gewalt“ gibt es keine Entschädigung

Viele Passagiere glauben, dass Airlines bei „höherer Gewalt“ vollständig von Entschädigungszahlungen befreit sind. Das stimmt so nicht. Zwar gelten außergewöhnliche Umstände – wie Naturkatastrophen oder politische Unruhen – als Ausnahme, doch die Fluggesellschaft muss beweisen, dass sie alles in ihrer Macht Stehende getan hat, um den Flug dennoch zu ermöglichen. Technische Probleme oder organisatorische Mängel zählen hingegen nicht als höhere Gewalt.

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Wichtig: Wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände beruft, sollten Sie alle Details prüfen und Ihren Fall notfalls rechtlich überprüfen lassen.

Missverständnis 3: Entschädigungsansprüche verjähren schnell

Ein weiterer Irrglaube ist, dass Ansprüche auf Entschädigung binnen weniger Monate verfallen. Tatsächlich beträgt die Verjährungsfrist in Deutschland drei Jahre. Dies gibt Passagieren genügend Zeit, auch nachträglich eine Forderung zu stellen.

Missverständnis 4: Nur Direktflüge sind entschädigungsberechtigt

Viele Reisende denken, dass nur Direktflüge von der EU-Verordnung abgedeckt werden. Doch auch bei Umsteigeverbindungen können Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben – vorausgesetzt, alle Teilstrecken wurden im Rahmen einer einzigen Buchung durchgeführt. Selbst Flüge mit Nicht-EU-Airlines können entschädigungsberechtigt sein.

Missverständnis 5: Billigfluggesellschaften sind ausgenommen

Der Mythos, dass die Fluggastrechte nur für große Airlines gelten, hält sich hartnäckig. Tatsächlich sind auch Billigfluggesellschaften wie Ryanair oder Wizz Air verpflichtet, die Verordnung einzuhalten. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich nicht am Ticketpreis, sondern ausschließlich an der Flugdistanz und den Umständen der Verspätung oder Annullierung.

Missverständnis 6: Entschädigungsforderungen sind kompliziert und aussichtslos

Manche Passagiere verzichten auf eine Entschädigungsforderung, weil sie den Prozess für zu kompliziert oder aussichtslos halten. Dabei gibt es heute zahlreiche Möglichkeiten, Ansprüche schnell und unkompliziert geltend zu machen. Verbraucherportale wie Skycop.com unterstützen Passagiere dabei, ihre Rechte durchzusetzen – auch wenn die Airline sich zunächst weigert.

Vorteil: Mit solchen Plattformen sparen Sie Zeit und vermeiden den Stress eines direkten Rechtsstreits mit der Airline.

Missverständnis 7: Gutscheine statt Geld sind die einzige Option

Ein häufiger Trick von Airlines ist es, betroffenen Passagieren Gutscheine anstelle von Geld anzubieten. Doch Passagiere haben das Recht, eine finanzielle Entschädigung zu fordern. Gutscheine dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Passagiers als Ersatz angeboten werden. Es lohnt sich also, genau zu prüfen, ob der Gutschein wirklich den gleichen Wert wie die Geldentschädigung hat – und ob er überhaupt praktisch nutzbar ist.

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Klarheit über Fluggastrechte schafft Selbstbewusstsein

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Passagiere, doch Missverständnisse können dazu führen, dass Ansprüche nicht geltend gemacht werden. Informierte Passagiere haben jedoch die besten Chancen, ihre Rechte durchzusetzen und mögliche Entschädigungen zu erhalten. Wer sich unsicher ist, kann auf professionelle Unterstützung zurückgreifen.

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