Cannabis Aufzucht aus Samen. Was ist zu beachten?

Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen oder bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum zu Hause legal anbauen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis nach langem Ringen endlich zugestimmt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes sind Anbau und Besitz von Cannabis in Deutschland nicht mehr generell verboten. Wer jedoch mehr als die erlaubten drei Cannabispflanzen bei sich zu Hause anbaut, macht sich strafbar. Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis auch weiterhin verboten. Ebenso der gewerbliche Handel mit Cannabis. Hingegen zugelassen wird die Abgabe von Cannabis über Anbauvereinigungen – sogenannte Cannabis-Social-Clubs. Um Cannabis zu erwerben, müssen Konsumentinnen und Konsumenten einem dieser Cannabis-Social-Clubs beitreten. In den Clubs wird das selbst angebaute Cannabis dann ausschließlich an Vereinsmitglieder vertrieben. Die Abgabe ist außerdem an strenge Regeln geknüpft:

  • Abgabe von maximal 50 Gramm pro Monat an Erwachsene ab 21
  • Einzeln abgegebene Menge maximal 25 Gramm
  • Abgabe von maximal 30 Gramm pro Monat an Erwachsene bis 21
  • Der Zutritt für Minderjährige ist verboten
  • Die Gesamtabgabe pro Monat ist auf maximal 500 Mitglieder beschränkt
  • Der THC-Gehalt darf zehn Prozent nicht überschreiten

Was braucht man für die Aufzucht von Cannabispflanzen?

Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Cannabis-Social-Clubs dürfen legal Pflanzen, Stecklinge oder Samen an Mitglieder weitergeben. Wer bereits Pflanzen besitzt, kann auch selbst Stecklinge produzieren. Alternativ können Cannabis Samen auch aus dem EU-Ausland über das Internet bezogen werden. Über solche Online-Shops können Cannabis-Samen völlig legal gekauft werden. Auch hier gilt: Die Aufzucht von Hanfpflanzen aus Samen ist auf maximal drei Pflanzen für den Eigenkonsum beschränkt.

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Wo darf ich Cannabis anbauen?

Cannabis kann unter Beachtung gewisser Regeln und Sicherheitsvorkehrungen in der eigenen Wohnung oder im eigenen Garten angebaut werden. Der Anbau am eigenen Wohnsitz bzw. am gewöhnlichen Aufenthaltsort ist erlaubt, sofern die Cannabispflanzen vor fremdem Zugriff geschützt werden. Kinder und Dritte dürfen nicht an die Pflanzen gelangen. Das gilt auch für bereits geerntetes Cannabis. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit müssen die Cannabispflanzen „in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden“. Auch der Anbau von Cannabis im eigenen Garten ist vom Gesetzgeber grundsätzlich erlaubt? Dabei ist zu beachten, dass durch den Anbau starke Gerüche entstehen. Bei der Aufzucht von Cannabispflanzen ist darauf zu achten dass es für die Nachbarinnen und Nachbarn zu keinerlei Belästigung durch den Geruch der Pflanze kommt. Andernfalls muss der Anbau sofort gestoppt werden. Für Kleingärten gelten einige Besonderheiten. Kleingärten haben häufig unzureichende Abgrenzungen, z. B. niedrige Zäune. Meistens liegen die Gärten auch zu nah beieinander. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Kinder Zugriff auf die Pflanzen bekommen könnten. Außerdem sind auch Geruchsbelästigungen der angrenzenden Kleingärtnerinnen und Kleingärtner möglich. Daher gilt, dass nur Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die auf ihrer Parzelle leben dürfen, auch in ihrer Gartenlaube anbauen dürfen. Wenn, dann aber nur wieder gut verschlossen und ohne Geruchsbelästigungen.

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