Alkohol am Steuer – wenn Genuss zur Lebensgefahr wird

Schon ein kleiner Schluck Alkohol, ein Bierchen am Abend, oder auch der Cocktail und das Glas Wein können die Sinne benebeln. Das Reaktionsvermögen lässt nach und setzt man sich in diesem Zustand „mal eben“ ans Steuer des Fahrzeugs und begibt sich in den Straßenverkehr, kann das verheerende Folgen mit sich bringen. Eine kleine Unachtsamkeit oder auch eine verzögerte Reaktion und schon ist es passiert. Ein Unfall und Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn es sich hierbei nur um einen Blechschaden handelt, ist ärgerlich, werden aber Menschen geschädigt und verletzt, fatal und unverantwortlich. Umso wichtiger ist es also, dass man sich immer mit klarem Verstand hinters Lenkrad setzt und vor allem ohne einen Tropfen Alkohol.

Der Führerschein wird eingezogen

Bei einer Verkehrskontrolle wird nicht nur routinemäßig immer wieder ein Alkoholtest durchgeführt. Auch bei kleinen Unfällen, wenn seitens der Polizei, die den Schaden aufnimmt der Verdacht besteht, dass Alkohol im Spiel ist. Besonders zur späten Stunde und in der Nacht, an Wochenenden und üblichen Feiertagen wird viel diesbezüglich kontrolliert. Denn dann ist nicht nur die Hemmschwelle einen über den Durst zu trinken und sich ans Steuer zu setzen groß, auch die Party- und Feierlust ist in diesem Zeitraum größer denn je. Kommt es allerdings zur Kontrolle und man muss ins berüchtigte Röhrchen für die Messung des Alkoholspiegels pusten, wird es ernst. Denn schon zwei kleine Bierchen können ausreichen, dass der Führerschein entzogen wird und die gestattete O,5 Promille Grenze überschritten wurde.

Was nun? Wie kommt man zum Job, wie werden die Kids zur Schule und zum Sport gefahren, der Urlaub mit dem Auto fällt ins Wasser und auch sonst ist das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln und das Umsteigen auf Rad womöglich nicht immer so leicht möglich. Ist man aus beruflicher Sicht aufs Auto angewiesen und fährt für den Betrieb, wird es richtig eng. Hier kann mitunter der Arbeitgeber dazu übergehen, dass der Job gekündigt wird, dann nämlich, wenn der Führerschein Voraussetzung für diesen Job bei der einstigen Einstellung galt.

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Wann wird die MPU verlangt?

Der klassische „Idiotentest“, die MPU, wird aus vielerlei Gründen abverlangt, um eine Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr führt in der Regel zwangsläufig zu einer MPU. Dies kann aber auch schon bei geringeren Werten abverlangt werden, beispielsweise schon ab 1,1 Promille. Das trifft vor allem dann zu, wenn weitere Auffälligkeiten seitens des Verkehrsteilnehmers hinzugekommen sind. Die klassische

MPU wird jedoch meist nach Alkohol am Steuer durchgeführt. Wenn der Verkehrsteilnehmer harte Drogen zu sich genommen hat, kann ebenfalls eine MPU verlangt werden, wie auch bei einer Ansammlung von Punkte in Flensburg, ab 8 Punkte ist diese Prüfung schon verpflichtend, um den Führerschein wieder zu bekommen. Besondere Fälle, wie wiederholte Verstöße gegen die Verkehrsordnung, oder auch bei Fahrerflucht bei Unfällen beispielsweise, wird die MPU abverlangt. Ebenso spielen auch Krankheiten eine Rolle, die dazu führen können dass der Führerschein entzogen wurde.

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