Asbest wurde in Deutschland zwischen 1900 und 1993 in großem Umfang verbaut – als Dämmung, in Spritzasbestputzen, in Asbestzementplatten an Fassaden und Dächern und in Bodenbelägen wie Floor-Flex-Platten. Erst seit 1993 ist die Verwendung verboten, in der EU seit 2005. Beim Umgang mit Bestandsbauten gelten heute strenge Regeln: die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
- Asbest wurde in Berliner Bauten bis 1993 verwendet – besonders in Wohnungsbauten der 1960er- bis 1980er-Jahre.
- Maßgebliche Regelwerke: TRGS 519 (Asbest-Tätigkeiten) und GefStoffV §10/§11.
- Erkundungspflicht: Bauherren müssen vor Abbruch- oder Sanierungsarbeiten Asbest aktiv prüfen.
- Bußgelder: Verstöße gegen GefStoffV können bis 50.000 Euro kosten.
Wann besteht eine Erkundungspflicht nach TRGS 519?
Eine aktive Erkundungspflicht besteht für alle Arbeitgeber und Auftraggeber, die Tätigkeiten an Bauwerken planen, die vor 1993 errichtet wurden. Vor Beginn der Maßnahmen muss geprüft werden, ob Asbest in den betroffenen Bauteilen vorhanden ist – das gilt auch für kleinere Renovierungsarbeiten.
Die Erkundungspflicht ist mit der TRGS 519 von 2014 deutlich verschärft worden. Nicht nur Abbrüche, auch Sanierungen, Bohrungen oder Schleifen an verdächtigen Bauteilen lösen die Pflicht aus. Die Erkundung erfolgt durch eine Materialprobe, die in einem akkreditierten Labor analysiert wird – Kosten liegen bei rund 80 bis 150 Euro pro Probe. Bei positivem Befund darf nur ein nach TRGS 519 Anhang 3 anerkannter Fachbetrieb die Sanierung durchführen. Die Berliner Bauaufsicht prüft die Erkundung im Rahmen von Bauanträgen und Anzeigepflichten – ohne Erkundungsdokumentation werden Baufreigaben verweigert. Verstöße gegen die Erkundungspflicht können nach GefStoffV mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden.
Welche Fachbetriebe dürfen sanieren?
Nach TRGS 519 Anhang 3 dürfen Asbest-Sanierungen nur durch Betriebe ausgeführt werden, deren Mitarbeiter eine Sachkundeprüfung nach TRGS 519 abgelegt haben. Bei Tätigkeiten mit potenziell hoher Faserfreisetzung (Anhang 1) sind zusätzliche Schutzmaßnahmen und behördliche Anzeigen Pflicht.
Die Sachkunde nach TRGS 519 wird durch zwei- bis fünftägige Lehrgänge bei IHKs oder anerkannten Bildungsträgern erworben. Sanierungsbetriebe müssen außerdem über geeignete Schutzausrüstung, Personenschleusen, Materialschleusen und Unterdruckanlagen verfügen. Bei Tätigkeiten der Anhang-1-Kategorie (z.B. Spritzasbestentfernung, Asbestleichtbauplatten) muss die Maßnahme mindestens 7 Tage vorher bei der zuständigen Behörde – in Berlin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – angezeigt werden. Spezialisierte Sanierungsbetriebe wie S&O Innenausbau aus Berlin-Tempelhof arbeiten daher eng mit zertifizierten Asbest-Subunternehmern zusammen und koordinieren die Anzeigeverfahren mit der unteren Bauaufsicht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Listen der Anhang-Kategorien und Schutzmaßnahmen.
Welche Materialien sind in Berliner Altbauten besonders verdächtig?
Hauptverdächtige in Berliner Bauten 1960 bis 1993: Asbestzement-Wellplatten auf Garagen- oder Schuppendächern, Floor-Flex-Bodenplatten in Wohnzimmern, Cushion-Vinyl-Bodenbeläge, Spritzasbestputze in Hochhäusern und Asbestplatten in Lüftungsschächten oder Brandschutz-Verkleidungen.
Floor-Flex-Platten – steinhart, häufig schwarz oder grün gemustert – waren im DDR-Wohnungsbau bis Mitte der 1980er-Jahre Standard und kommen heute noch in vielen Ostberliner Plattenbauten vor. Cushion-Vinyl-Beläge mit Asbestpapier-Trägerlage waren bundesweit bis Mitte der 1980er-Jahre verbreitet. Spritzasbestputze wurden vor allem in mehrgeschossigen Bürobauten und Großwohnsiedlungen der 1960er- bis 1970er-Jahre eingesetzt – die Faserfreisetzung ist hier besonders hoch und führt zur strengsten Sanierungskategorie (Anhang 1, Aufsichtspflicht). Asbestzementplatten an Fassaden – auch als Eternit bekannt – findet man an Berliner Reihenhäusern und Garagen häufig in Form welliger oder ebener Platten in Grau, Schwarz oder Rotbraun.
Häufige Fragen
Wie erkenne ich asbestverdächtige Materialien zuverlässig?
Eine zuverlässige Erkennung ist optisch nicht möglich – sie erfordert eine Materialprobe in einem akkreditierten Labor. Verdacht besteht bei allen Bauteilen vor 1993, insbesondere Asbestzementplatten, Floor-Flex-Belägen und Spritzasbest. Die Probe kostet 80 bis 150 Euro.
Was kostet eine Asbestsanierung in Berlin?
Die Kosten variieren stark nach Material und Verfahren: Floor-Flex-Entfernung 40 bis 80 Euro pro Quadratmeter, Asbestzement-Dacheindeckung 30 bis 60 Euro pro Quadratmeter, Spritzasbest 200 bis 500 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen Entsorgung und Schutzmaßnahmen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Verstöße gegen die GefStoffV (§22) können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In schweren Fällen kommt eine strafrechtliche Verfolgung nach §324c StGB (umweltschädliche Abfallbeseitigung) hinzu. Die Berliner Gewerbeaufsicht kontrolliert anlassbezogen.
Wer ist in Berlin zuständig für Asbest-Anzeigen?
Für Anzeigen nach TRGS 519 Anhang 1 ist in Berlin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig, mit operativer Zuständigkeit der Bezirksämter. Bauanträge mit Asbest-Bezug werden zusätzlich von der unteren Bauaufsicht geprüft.
Fazit
Asbestsanierung in Berliner Altbauten ist rechtlich streng reguliert – TRGS 519, GefStoffV und Anzeigepflichten lassen keinen Spielraum für Eigeninitiative. Wer in einem Gebäude vor 1993 saniert, sollte die Erkundung früh beauftragen und die Ausführung erfahrenen Generalunternehmern wie S&O Innenausbau überlassen, die mit zertifizierten Asbest-Fachbetrieben und der Berliner Bauaufsicht eingespielt sind. So lassen sich Bußgelder und gesundheitliche Risiken zuverlässig vermeiden.
Quellen:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-519.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/
https://www.berlin.de/sen/sbw/
https://www.bmuv.de
https://www.umweltbundesamt.de
Kontakt der erwähnten Firma: so-innenausbau.de
Stand: 2026-05-06
