Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation – und gleichzeitig beginnt für viele Hinterbliebene eine Phase voller rechtlicher und finanzieller Herausforderungen. Besonders wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört, stehen Erben vor weitreichenden Entscheidungen: Soll das geerbte Haus selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden? Die Antwort auf diese Fragen hängt von zahlreichen Faktoren ab – darunter die persönliche Lebenssituation, steuerliche Aspekte und eventuelle Miterben.
Wer eine Immobilie erbt, übernimmt nicht nur einen Vermögenswert, sondern auch alle damit verbundenen Pflichten: laufende Kosten, Instandhaltungsaufgaben und im Zweifelsfall auch bestehende Schulden. Hinzu kommen komplexe Regelungen rund um Erbschaftsteuer, Grundbucheintragung und Erbengemeinschaften, die ohne fundiertes Wissen schnell zur Belastung werden können. Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick über alles, was Erben im Zusammenhang mit Immobilien wissen sollten – damit aus dem Erbe keine ungewollte Last wird.
📌 Erbschaftsteuer: Immobilien werden mit dem aktuellen Verkehrswert bewertet. Freibeträge – z. B. 500.000 € für Ehepartner – können die Steuerlast deutlich senken oder ganz vermeiden.
📌 Grundbuch aktualisieren: Nach einer Erbschaft muss die Eigentumsänderung ins Grundbuch eingetragen werden – innerhalb von zwei Jahren ist dies in der Regel kostenfrei.
📌 Erbengemeinschaft: Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, müssen alle wichtigen Entscheidungen – Verkauf, Vermietung, Sanierung – einstimmig getroffen werden.
Erbschaft und Immobilien: Was Erben wissen müssen
Wer eine Immobilie erbt, steht oft vor einer Vielzahl von Fragen und Entscheidungen, die wohlüberlegt sein wollen. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass geerbte Immobilien der Erbschaftsteuer unterliegen können, wobei die Höhe der Steuer vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie abhängt. Erben haben grundsätzlich drei Möglichkeiten: Sie können die Immobilie selbst nutzen, sie vermieten oder sie verkaufen – jede Option bringt dabei eigene steuerliche und rechtliche Konsequenzen mit sich. Um kostspielige Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Fachanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen, der bei der Bewertung und den weiteren Schritten unterstützt.
Rechtliche Grundlagen der Immobilienerbschaft
Wenn eine Immobilie vererbt wird, greifen in Deutschland verschiedene gesetzliche Regelungen, die Erben kennen sollten, um rechtliche Fehler zu vermeiden. Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und legt fest, wer in welcher Reihenfolge erbberechtigt ist – dabei unterscheidet man zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der testamentarischen Verfügung. Besonders bei Immobilien spielt die Eintragung im Grundbuch eine zentrale Rolle, denn erst mit der Umschreibung auf den oder die Erben gilt der Eigentumsübergang als rechtlich vollzogen. Wer beispielsweise plant, eine Erbimmobilie verkaufen Frankfurt zu wollen, muss zunächst sicherstellen, dass alle erbrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die notwendigen Dokumente wie der Erbschein vollständig vorliegen. Darüber hinaus sollten Erben beachten, dass bei einer Erbengemeinschaft alle Miteigentümer gemeinsam über die Immobilie entscheiden müssen, was den Prozess erheblich verkomplizieren kann.
Erbschaftssteuer bei Immobilien: Freibeträge und Regelungen

Wer eine Immobilie erbt, muss sich zwangsläufig mit dem Thema Erbschaftssteuer auseinandersetzen, denn nicht jede Erbschaft bleibt automatisch steuerfrei. Das deutsche Erbschaftssteuergesetz sieht jedoch großzügige Freibeträge vor, die je nach Verwandtschaftsgrad des Erben unterschiedlich hoch ausfallen – so profitieren Ehepartner von einem Freibetrag von 500.000 Euro, während Kinder immerhin 400.000 Euro steuerfrei erben können. Besonders vorteilhaft ist die sogenannte Selbstnutzungsregelung, die es Ehepartnern und Kindern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, eine geerbte Immobilie vollständig steuerfrei zu übernehmen, sofern sie diese mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen. Übersteigt der Immobilienwert jedoch die geltenden Freibeträge, wird die Erbschaftssteuer auf den darüber hinausgehenden Betrag fällig, weshalb eine frühzeitige steuerliche Planung und im besten Fall eine professionelle Beratung unverzichtbar sind.
Erbengemeinschaft und gemeinsamer Immobilienbesitz
Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, in der alle Miterben gemeinschaftlich über das geerbte Objekt verfügen müssen. Das bedeutet, dass kein einzelner Erbe eigenständig über den Verkauf, die Vermietung oder größere Umbaumaßnahmen entscheiden darf – sämtliche Beschlüsse erfordern grundsätzlich die Zustimmung aller Beteiligten. Gerade bei uneinigen Familienverhältnissen kann dies zu langwierigen Konflikten führen, weshalb eine frühzeitige Kommunikation und im Idealfall eine notariell begleitete Auseinandersetzungsvereinbarung empfehlenswert ist. Wer seinen Anteil an der gemeinschaftlichen Immobilie nicht behalten möchte, hat grundsätzlich das Recht, die sogenannte Teilungsversteigerung zu beantragen, um seinen Erbanteil zu liquidieren – allerdings erzielt dieses Verfahren häufig geringere Erlöse als ein gemeinsam organisierter Verkauf.
- Bei mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft mit gemeinschaftlicher Verfügungsgewalt über die Immobilie.
- Alle wichtigen Entscheidungen zur Immobilie erfordern die Zustimmung sämtlicher Miterben.
- Eine notariell begleitete Auseinandersetzungsvereinbarung kann Streitigkeiten frühzeitig verhindern.
- Miterben können im Streitfall eine Teilungsversteigerung beantragen, um ihren Anteil auszuzahlen.
- Ein einvernehmlicher Verkauf erzielt in der Regel einen höheren Erlös als eine Teilungsversteigerung.
Optionen nach der Erbschaft: Behalten, Verkaufen oder Vermieten
Wer eine Immobilie erbt, steht häufig vor der Frage, wie er mit dem geerbten Objekt umgehen soll. Die drei zentralen Optionen sind dabei das Behalten, das Verkaufen oder das Vermieten der Immobilie – jede Variante bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich. Wer die Immobilie selbst nutzen oder behalten möchte, sollte die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Instandhaltung und mögliche Sanierungsmaßnahmen von Anfang an einkalkulieren. Ein Verkauf kann hingegen sinnvoll sein, wenn mehrere Erben beteiligt sind oder der Erlös anderweitig benötigt wird – allerdings kann dabei unter Umständen Spekulationssteuer anfallen, wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre im Besitz des Erblassers war. Die Vermietung bietet eine attraktive Möglichkeit, langfristige Mieteinnahmen zu erzielen, setzt jedoch voraus, dass der Erbe bereit ist, die damit verbundenen Pflichten als Vermieter zu übernehmen.
💡 Spekulationssteuer beachten: Beim Verkauf einer geerbten Immobilie kann Spekulationssteuer anfallen, wenn der Erblasser das Objekt weniger als zehn Jahre besessen hat.
💡 Mehrere Erben: Gehört die Immobilie einer Erbengemeinschaft, müssen alle Miterben einer Entscheidung – ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung – gemeinsam zustimmen.
💡 Vermietung als Einkommensquelle: Mieteinnahmen aus einer geerbten Immobilie sind steuerpflichtig und müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Häufige Fehler beim Erben von Immobilien und wie man sie vermeidet
Beim Erben von Immobilien unterlaufen Erben häufig kostspielige Fehler, die sich durch rechtzeitige Information und sorgfältige Planung vermeiden lassen. Einer der größten Fehler ist es, die anfallenden Nebenkosten und laufenden Verbindlichkeiten wie Grundsteuer, Instandhaltungskosten oder bestehende Hypotheken zu unterschätzen und dadurch in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Ebenso sollte man nicht voreilig handeln, sondern sich zunächst einen umfassenden Überblick über den tatsächlichen Wert und Zustand der Immobilie verschaffen, bevor wichtige Entscheidungen wie Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung getroffen werden.
Häufige Fragen zu Immobilien erben
Was muss ich tun, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?
Nach dem Erbfall sollten Erben zunächst das Nachlassgericht kontaktieren und einen Erbschein beantragen. Dieser Nachweis ist erforderlich, um die geerbte Liegenschaft im Grundbuch umschreiben zu lassen. Parallel dazu empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme aller vorhandenen Belastungen, etwa laufender Kredite oder Grundschulden. Innerhalb von drei Monaten kann das Erbe ausgeschlagen werden, falls die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen. Die Umschreibung im Grundbuch ist für Erben innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei möglich.
Welche Steuern fallen beim Erben einer Immobilie an?
Beim Erwerb einer geerbten Liegenschaft fällt grundsätzlich Erbschaftsteuer an. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Verkehrswert der Immobilie. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Wer eine geerbte Immobilie selbst als Hauptwohnsitz nutzt und mindestens zehn Jahre darin wohnt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit werden. Geschwister oder nicht verwandte Erben zahlen hingegen deutlich höhere Steuersätze. Eine frühzeitige steuerliche Beratung hilft, unnötige Belastungen beim Erbschaftserwerb zu vermeiden.
Wie wird der Wert einer geerbten Immobilie ermittelt?
Das Finanzamt berechnet den Wert eines geerbten Grundstücks oder Hauses in der Regel nach dem Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren. Maßgeblich sind Lage, Baujahr, Zustand und aktuelle Marktpreise vergleichbarer Objekte. Der ermittelte Verkehrswert bildet die Grundlage für die Erbschaftsteuer. Erscheint der behördliche Wertansatz zu hoch, können Erben ein unabhängiges Gutachten eines zertifizierten Immobiliensachverständigen in Auftrag geben. Ein nachgewiesener niedrigerer Marktwert kann die Steuerlast beim Nachlasserwerb erheblich reduzieren.
Was passiert mit einer geerbten Immobilie bei mehreren Erben?
Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Alle Miterben werden zu gleichen oder testamentarisch festgelegten Anteilen Eigentümer des geerbten Objekts. Entscheidungen über Vermietung, Sanierung oder Verkauf des Hauses müssen grundsätzlich gemeinschaftlich getroffen werden, was häufig zu Konflikten führt. Einigt sich die Erbengemeinschaft nicht, kann jeder Miteigentümer eine Teilungsversteigerung beantragen. Sinnvoller ist oft eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung, bei der ein Miterbe die anderen auszahlt und das Grundstück übernimmt.
Ist es besser, eine geerbte Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten?
Die Entscheidung zwischen Verkauf und Vermietung einer geerbten Liegenschaft hängt von mehreren Faktoren ab: Lage, Zustand, persönliche finanzielle Situation und steuerliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle. Ein Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist kann steuerpflichtig sein, sofern die Immobilie nicht selbst genutzt wurde. Vermietung bietet laufende Einnahmen, erfordert jedoch Verwaltungsaufwand und Instandhaltungsinvestitionen. Wer das geerbte Wohneigentum selbst bewohnen möchte, profitiert von günstigem Wohnraum ohne Mietkosten. Eine individuelle Analyse durch Steuerberater und Immobilienfachleute ist in jedem Fall empfehlenswert.
Kann man eine geerbte Immobilie ausschlagen, wenn sie verschuldet ist?
Ja, Erben haben das Recht, einen belasteten Nachlass auszuschlagen, wenn die Schulden den Wert der geerbten Liegenschaft übersteigen. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und beginnt mit der Zustellung des Erbscheins. Bei Erben im Ausland verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagung muss notariell beglaubigt oder persönlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Wer das Erbe annimmt, haftet grundsätzlich mit dem gesamten Privatvermögen für Nachlassverbindlichkeiten, sofern keine Nachlassverwaltung oder -insolvenz beantragt wird.
